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Karriere und Familie – Wie geht das?

Beruf und Familie in Einklang zu bringen ist nicht wirklich immer leicht. Dabei geht es vor allem darum, den eigenen Work-Life-Balance zu optimieren. Viele Männer und Frauen kennen die Probleme dabei. Vor allem der Zeitmangel führt oft dazu, dass entweder der Beruf oder die Familie vernachlässigt werden. Besonders problematisch wird es für Frauen, die nach der Elternzeit wieder in den Beruf einsteigen möchten. Unternehmen müssen dieses zwar Akzeptieren, aber kaum ein Arbeitgeber begrüßt das. Denn die vorherige Position wurde in vielen Fällen bereits durch einen anderen ersetzt. Grundsätzlich sollte der Wiedereinstieg also gut vorbereitet sein.

Zurück in den Beruf

Frauen, die länger als ein Jahr fern waren, gelten dabei als Berufsrückkehrerinnen. Der Arbeitsvertrag existiert dann unter Umständen noch. Somit besteht in der Regel ein Anspruch auf eine gleichwertige Stelle. Für viele Unternehmer eine schwierige Sache. Denn die Rückkehrerin wird in vielen Fällen zu einer Belastung, wenn sie auf eine geleichwertige Stelle besteht. Viele Frauen bekommen das auch darauf zu spüren. Ein Grund, warum Frauen gerne ein befristeter Arbeitsvertrag angeboten wird. So können sich Arbeitgeber sicher vor der Schwangerschaft und den großen rechtlichen Verpflichtungen schützen. Denn in diesen Fällen besteht kein Anspruch auf die Rückkehr oder gar eine gleichwertige Stelle.

Fachwissen erneuern

Fakt ist aber, dass sich bei einer längeren Abwesenheit, auch das berufliche Umfeld geändert hat. Viele Frauen, die erneut einsteigen, sollten also zuvor das Fachwissen auffrischen. Auch hier gilt, sich in der Tat rechtzeitig vor der Rückkehr zu erkundigen. Vorbereitungen dienen vor allem dazu, den eigenen Marktwert zu erhöhen.

Darüber hinaus sollten Wiedereinsteiger aber auch gegenüber dem Arbeitgeber Engagement zeigen. So sollten Sie generell auch den Wunsch äußern an internen sowie externen Schulungen teilnehmen zu wollen. Bereits mit Ausstieg sollten Sie den Kontakt weiter zum Arbeitgeber halten. In dieser Zeit besteht ebenso oft die Möglichkeit, an Schulungen teilzunehmen. Bedenken Sie auch, dass eine Tätigkeit in der Elternzeit bis zu 30 Stunden in der Woche erlaubt ist. Sinnvoll ist es bereits mit dem Ausstieg auch offen mit dem Chef darüber zu sprechen, ob und wann Sie wiederkommen möchten. Das gibt dem Arbeitgeber eine Planungssicherheit und ermöglicht Ihnen unter Umständen eine leichtere Rückkehr.

Kinderbetreuung

Wenn Sie sich für eine Rückkehr entschließen, sollte die Kinderbetreuung ebenfalls definitiv geklärt sein. Kein Arbeitgeber wird es dulden, wenn Sie wegen ihrem Kind öfters zu spät kommen oder gar die Arbeitsstelle verlassen müssen. Planen Sie dabei immer auch einen Plan-B ein! Was passiert, wenn die Kita plötzlich schließen muss oder die Großeltern keine Zeit haben? Wer kümmert sich dann um Ihren Nachwuchs. Sind diese Fragen geklärt, kann der neue Berufsalltag beginnen.

 

Alexandra H. / pixelio.de

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