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Umzug von der Steuer absetzen

Jeder Arbeitnehmer kann einen Großteil der Umzugskosten und auch Maklergebühren bei der Steuererklärung geltend machen. Umzüge sind oftmals stressig und auch mühsam, allerdings beteiligt sich der Fiskus jetzt auch an den Kosten. Allerdings muss der Umzug aus beruflichen Gründen stattfinden. Wird ein Berufsanfänger in eine andere Stadt versetzt oder auch wenn ein Arbeitnehmer die Betriebsstätte wechseln muss, dann können die Kosten bei der Steuererklärung mit angegeben werden.

Umzug – Berufliche Gründe

Es gibt sogar einige Fälle, in denen das Finanzamt die Umzugskosten erstattet, auch wenn der Arbeitnehmer nicht aus beruflichen Gründen umziehen musste. Dauert die Hin- und Rückfahrt eine Stunde weniger, dann kann der Umzug bei der Steuererklärung angegeben werden. Ist man bereits verheiratet, dann reicht dies bei einem Partner aus, es müssen nicht beide weniger Fahrzeit zur Arbeit nachweisen. Sollten sich die Arbeitsbedingungen verbessern, können die Kosten auch erstattet werden.

Maklergebühren, Mietkosten und Transportkosten

Sollte der Umzug beim Finanzamt abgesetzt werden können, dann können einige Kosten abgeladen werden, wie z.B. die Maklergebühren, die doppelte Miete, die Kosten für den Transport des Umzugs. Kosten für Änderungen an Möbelstücken, Renovierungen, Ummeldung des Autos, Trinkgelder, werden über sonstige Umzugskosten abgegolten. Muss das neue Haus oder die neue Wohnung renoviert oder neu eingerichtet werden, müssen die Kosten selbst getragen werden und werden nicht übernommen.

Für Beamten gilt: Bei der Bestimmung des Umfangs und der Höhe wird sich an den beamtenrechtlichen Erstattungsregeln orientiert. Fallen die Kosten höher aus, dann müssen diese unbedingt nachgewiesen werden. Es kann sich also lohnen beim Umzug auch die Nähe der Arbeit im Blick, zu behalten. Dieser Steuertipp ist wahrscheinlich nur wneigen bekannt, doch lohnen kann er sich auf alle Fälle. Einfach mal bei beim nächsten Umzug beachten und sich einige der Kosten vom Finanzamt zurückholen.

Bild: Gabi Eder  / pixelio.de

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