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Mein Recht beim Schlüsseldienst

Immer wieder wird der Schlüsseldienst in den Medien negativ dargestellt. Nachfolgend möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick in Ihre Rechte und Möglichkeiten verschaffen. Experten standen uns dazu Auskunft. Vor allem die Höhe der Rechnung führt beim Schlüsseldienst immer wieder zu Diskussionen. Aber auch die Frage, ob ich den Schlüsseldienst in bar bezahlen muss. Diesen und anderen Fragen wollen wir uns nachfolgend widmen.

Tür zu. Schlüssel vergessen. Das kann schnell teuer werden …

Schlüsseldienst – Was darf verlangt werden

Sobald der Preis als Wucher anerkannt wird, ist es mit der freien Preisgestaltung beim Schlüsseldienst vorbei. Das OLG Frankfurt (Az. 6 W 218/01) hat sich diesbezüglich sehr schlüssig geäußert. Liegt der Endpreis um 100 Prozent höher als ortsüblich, handelt es sich vielfach um Wucher.

Zuschläge für Sonn- oder Feiertage darf der Schlüsseldienst berechnen. Sobald aber Sonderzuschläge für eine Sofortöffnung, eine Bereitstellung oder gar Spezialwerkzeug erhoben werden, sind diese in der Regel nicht zu bezahlen. Schlussendlich versteht es sich von selbst, dass eine Notöffnung einer Sofortöffnung gleichkommt.

Immer vorher anfragen

Bevor Sie den Schlüsseldienst beauftragen, sollte Ihnen dieser konkret die genauen Koste für Anfahrt und den Stundensatz benennen können. Kann er das nicht, sollten Sie sich einen anderen Anbieter suchen.

Bei dem Vorgang selbst sollten Sie die Arbeiten genau beobachten. Ist die Tür nur ins Schloss gefallen, wird in vielen Fällen nur ein Draht benötigt. Nutzt der Schlüsseldienst dennoch schweres Werkzeug oder gar Gewalt, dient das eher der Schlussrechnung. Einen Vertrag vor Öffnung müssen Sie keinesfalls unterschreiben. Hier heißt es Finger weg und im schlimmsten Fall einen anderen Schlüsseldienst beauftragen.

Wie kann ich bezahlen

Bar müssen Sie nicht bezahlen. Sie haben ein Anrecht auf eine Rechnung, die vom Schlüsseldienst zugesandt wird. Nur wenn dieser ausdrücklich eine Barzahlung mit Ihnen (Sie müssen zustimmen) vereinbart haben, kann er sich darauf berufen.

Ganz interessant ist übrigens auch, dass Sie eine bereits bezahlte Rechnung zurückfordern können. Allerdings nur dann, wenn diese zu hoch (Wucher) ist. In der Regel müssen Sie die Forderung aber gerichtlich geltend machen. Das lohnt sich nur dann, wenn die Rechnung vom Schlüsseldienst über 300 oder 500 Euro ausgefallen ist. War die Arbeit nicht erfolgreich, kann der Anbieter natürlich auch keine Forderungen stellen.

Tipp zu den Kosten

Einige Hausratsversicherung übernehmen teilweise die Kosten für den Schlüsseldienst. Schauen Sie doch einmal in Ihren Vertrag.

Hinweis: Unser Artikel gibt die allgemeine Aussagen von Experten im Sinne einer journalistischen Recherche wieder und stellte keine Rechtsberatung da.

Bild:  Florian Marquart