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Staubsauger von EU-Recht betroffen

Die EU ist fürsorglich und schafft für uns immer neue Rahmenbedingungen. Immer wieder sind kuriose Sachen dabei vorzufinden. Leider sind diese nicht nur sonderlich kurios, sondern betreffen auch direkt unseren Alltag. Bestes Beispiel war die Abschaffung der Glühbirnen. Bis heute ergeben sich daraus kaum Vorteile. Die neuen Energiesparlampen enthalten aber teilweise Quecksilber. Wurde in den 1980er Jahren davor noch beim Thermometer gewarnt, ist es heute in diesen Mengen plötzlich nicht mehr gesundheitsgefährlich. Zudem darf nicht vergessen werden, das fast 55 Prozent der Bürger ihre Glühbirnen einfach im Hausmüll entsorgen. Doch dem nicht genug. Nun ist der Staubsauger in Ungnade gefallen und ein neues EU-Recht greift.

Ende 2014 geht das nicht mehr. Dann sind nur noch 1.600 Watt erlaubt!

Staubsauer im neuen EU Recht

Der Staubsauger war bisher unser heiliges Gut, mit dem wir schnell auch die letzten Krümel entsorgen konnten. Doch die EU hat sich an unserem heiligen Sauger festgebissen und sah hier unbedingten Handlungszwang. So trifft uns dieser bereits mit Beginn 2014. Stromfressende Staubsauger sollen schrittweise verboten werden. Für alle die das Lesen, möchten wir klar darauf hindeuten, das wir noch nicht den 1.Apil haben. Wir befinden uns nach wie vor in der Gegenwart.

Ab September 2014 sind Sauger mit mehr als 1.600 Watt verboten. Warum? Das bleibt weiterhin ein Rätsel. Die EU begründet ihren Beschluss damit, dass diese einfach zu viel Strom verbrauchen. Doch damit nicht genug. Das Gremium, das sich damit beschäftige, dürfte zuhause überwiegend Reinigungskräfte beschäftigen und sich so mit der Problematik in der Praxis kaum auseinandergesetzt haben. Aber 2017 dürfen dann nur noch Staubsauger mit maximal 900 Watt verkauft werden.

Watt nicht gleich Kraft

Grundsätzlich sei aber gesagt, dass die Wattzahl zunächst keine entscheidende Rolle spielt. Ein Staubsauger mit 1.400 Watt kann teilweise besser saugen als ein Staubsauger mit 2.200 Watt. Übrigens ein Grund, warum viele Hersteller dem neuen EU-Recht zustimmten. Denn die Wattanzahl dient reinen Marketingzwecken. Dennoch sind 900 Watt enorm wenig und dürften wohl so manchen Haushalt in Bedrängnis bringen. Sinnvoll kann es dann vielleicht sein, sich eine Sammlung von Staubsaugern anzulegen, sodass bis zum Lebensende ausreichend Bedarf über 900 Watt zur Verfügung steht …

Übrigens liebe EU: Wie wäre es mit der Waschmaschine. Wären da beim Schleudern nicht 200 Umdrehungen genug?

 

Bild: Thomas Homberger/Flickr.

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