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Sturmschäden – Wer zahlt

Zuletzt hatte Christian uns das Leben schwer gemacht. Dabei verursachte er hohe Sturmschäden. Einige Bahnschienen sind noch bis heute nicht geräumt. Die Sturmschäden an den Häusern werden erst nach und nach in den kommenden Monaten beseitigt werden. Bis dahin werden wir wohl auch den nächsten Sturm erleben. Die Häufigkeit nimmt auch bei uns in Deutschland zu. Sturmschäden sind also keine Seltenheit mehr oder lassen sich auf regionale Gebiete beschränken. Fast 70 Prozent aller Sturmschäden entstehen an Immobilien. Doch wer kommt für die Sturmschäden auf?

Eine Versicherung für Sturmschäden zu finden wird immer schwieriger …

Eine Frage, die immer schwieriger wird zu beantworten. Selbst wenn eine geeignete Versicherungs-Abdeckung bestand, kündigen viele Anbieter nach einem Vorfall. Immobilienbesitzer können sich dann nur noch unter erheblichen Schwierigkeiten neu gegen Sturmschäden versichern lassen.

Sturmschäden am Haus

Ist das Haus betroffen, leistet hierfür die Wohngebäudeversicherung. Allerdings werden nur dann Sturmschäden übernommen, wenn diese auch gesondert aufgeführt sind. In der Regel muss es dabei zu einer Windstärke von mindestens 7 oder 8 kommen. Versichert sind bei Sturmschäden Beschädigungen an Haus und Dach. Nebengebäude werden nur dann erfasst, wenn diese zuvor über einen Zusatz mitversichert wurden. Alles andere im Garten ist meistens nicht eingefasst. Also sprich Gartenmöbel, Brunnen und auch der Kinderwagen, der vor der Haustür stand.

Führt der Sturm zu einem Starkregen, werden dadurch oft die Keller unter Wasser gesetzt. Diese Sturmschäden werden aber fast immer nur über eine Elementarversicherung abgedeckt. Diese kann als Zusatz mit der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung geschlossen werden. Kam es früher bereits zu ähnlichen Schäden, wird die Versicherung jedoch meistens gekündigt.

Auf Schadensminderungspflicht achten
Versicherungsnehmer sind verpflichtet, bei Sturmschäden sofort zu handeln. Entstand zum Beispiel im Dach ein Loch, muss dieses mit einer Plane abgedeckt werden. Unterbleibt das, werden Folgeschäden in der Regel nicht durch die Versicherung getragen.

Sturmschäden und Wohnungseinrichtung

Für Sturmschäden an der Wohnungseinrichtung leistet die Hausratversicherung (zuvor unbedingt in den Vertrag sehen). Aber auch nur dann, wenn Fenster und Türen wirklich geschlossen waren.

Das Auto und Motorrad

Sturmschäden am Auto und Motorrad übernimmt ab Windstärke 7/8 die Teilkasko. Entstanden die Sturmschäden beim Fahren, springt die Vollkasko ein.
Bild: Bernd Kasper  / pixelio.de

Deutschland & EU Arbeitslose

Ein neuer Vorschlag aus der EU verunsichert schon seit langer Zeit und verärgerte die deutsche Bundeskanzlerin. So plant Brüssel eine europäische Arbeitslosenversicherung. Ländern, die zum Beispiel eine erhöhte Arbeitslosenquote aufweisen, könnten die Hälfte der entstehenden Kosten aus dem Topf ersetzt bekommen. Zwar hat der EU Sozialkommissar Laszo Andor gerade erst einen Plan vorgelegt, der keine direkte europäische Arbeitslosenkasse vorsieht, dennoch gibt es Befürworter. Somit ist die europäische Arbeitslosenversicherung unter Umständen noch nicht vom Tisch. Deutschland hat jedoch schon bei Bekanntwerden der Pläne ein klares Nein signalisiert. Die Vorschläge machten schon 2012 die Runde. Dennoch heiße es, man wolle die soziale Dimension in Europa stärken.

Arbeitslosigkeit ist nicht nur trostlos, sondern auch teuer für den Staat

Der Vorschlag

Gehe es nach dem Vorschlag, sollte ein gemeinsamer Topf angelegt werden, in dem Mitgliedsstaaten die Hälfte der Sozialleistungen ersetzt bekommen würden. Unter der Voraussetzung, dass die Arbeitslosenquote in dem Mitgliedsstaat auf ein bestimmtes Niveau fallen würde. Doch schon oft wurde die Forderung nach einem EU-Arbeitsamt in der einen oder andern Form laut. So sprach man gar von einem europäischen Arbeitslosengeld. Das jedoch würde bedeuten, das die bestehenden EU Verträge geändert werden müssten. Politisch und zeitlich nicht nur ein aufwendiges, sondern auch sehr riskantes Verfahren.

So soll zunächst nur ein Topf eingerichtet werden, für EU-Staaten, denen es schlecht gehe. Zunächst nur für Mitglieder mit EU Währung. Daraus könnte auch ferner ein Teil der finanziellen Mittel für das Arbeitslosengeld fließen. Einen dauerhaften Transfer wolle man damit aber ausschließen. Dennoch könnte sich genau diese Gefahr entwickeln. Wer nach Deutschland blickt, wird erkennen, dass die Zuwendungen bei Arbeitslosigkeit mittlerweile ein beträchtliches Maß angenommen hat. So tauchen bei Betroffenen oft die Überlegungen auf, weiterhin die Mittel zu beanspruchen, statt einen Job anzunehmen. Diese und ähnliche Gefahren können sich bei dem neuen Topf auch europaweit ergeben.

Deutsche Kanzlerin verärgert

Gleichzeitig möchte sich Brüssel indirekt durch eine Hintertür aber auch die Möglichkeit offen halten, mit diesem Topf Krisenstaaten zu unterstützen. Die tragenden Einzahler sind wie so häufig, Deutschland, Frankreich, Österreich und die Niederlande. Aus Deutschland kommt dazu ein klares Nein. Schon damals war die Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) über diesen Vorschlag massiv verärgert. Auch die CSU spricht sich dagegen aus. Nur die Grünen scheinen sich in der Frage nicht klar zu sein. So sieht der Grünen-Europaabgeordnete Sven Giegold durchaus eine Möglichkeit mit den bestehenden EU-Verträgen.

 

Bilder: rakoellner  / pixelio.de; Maret Hosemann  / pixelio.de