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Kennzeichen bundesweit

Ab Mitte 2014 dürfen Autofahrer in Deutschland bei einem Umzug in einen anderen Ort ihre Kennzeichen nun endlich mitnehmen. Damit können vor allem liebgewonnene Nummernschilder auch in der neuen Stadt am Fahrzeug verbleiben. Das gilt auch über die Ländergrenzen hinweg. Jeder, der sein Kennzeichen nun in die neue Stadt mitnehmen möchte, darf dieses endlich. Die damit bestehende Pflicht zur Umkennzeichnung beim Wechsel des Wohnsitzes entfällt. Bereits ab dem 1. Juli 2014 soll die Regelung in Kraft treten. Schon im Juli dieses Jahres hatte auch der Bundesrat dieser Verordnung zugestimmt. Ein neues Kennzeichen muss nun nicht mehr beantragt werden. Allerdings wurde die Kennzeichenmitnahme bei einem Halterwechsel durch den Bundestag verworfen

Länder brauchen Zeit

Dennoch drängen einige Bundesländer darauf, die Verordnung um 6 Monate auf den 01. Januar 2015 zu verschieben. Nur so sei eine ordnungsgemäße Strukturierung in den Zulassungsbehörden möglich. Für Fahrzeughalter wird damit vieles einfacher. Sie sparen Zeit und auch Geld. In der heutigen Zeit kommt es öfters zu einem Umzug als noch vor vielen Jahren. Für die Fahrzeugummeldung geht dabei besonders viel Zeit verloren, zusätzlich kommen die oft hohen Kosten noch hinzu. In den Bundesländern Hessen und Schleswig-Holstein kann das Nummernschild aber bereits schon seit längerer Zeit innerhalb der Landesgrenzen einfach mitgenommen werden.

Und die Kfz-Versicherung

Nach den nun bekannten Einzelheiten, wird die neue Regelung auf die Kfz-Versicherung grundsätzlich keine Auswirkung haben. Denn die Tarife richten sich weiter nach dem Wohnort. Um künftig auch die Abmeldung einfacher und schneller für Autofahrer zu ermöglichen, soll zudem über das Internetportal des Kraftfahrt-Bundesamts eine direkte Meldung erfolgen können. In Zusammenhang mit dem neuen Personalausweis soll so eine elektronische Abmeldung erfolgen können. Autofahrer, die aber ein neues Kennzeichen wünschen, könnten dieses weiterhin auch nach 2014/2015 einfach bei der Zulassungsbehörde beantragen.

Bild: Guenther Hamich / pixelio.de