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Staubsauger von EU-Recht betroffen

Die EU ist fürsorglich und schafft für uns immer neue Rahmenbedingungen. Immer wieder sind kuriose Sachen dabei vorzufinden. Leider sind diese nicht nur sonderlich kurios, sondern betreffen auch direkt unseren Alltag. Bestes Beispiel war die Abschaffung der Glühbirnen. Bis heute ergeben sich daraus kaum Vorteile. Die neuen Energiesparlampen enthalten aber teilweise Quecksilber. Wurde in den 1980er Jahren davor noch beim Thermometer gewarnt, ist es heute in diesen Mengen plötzlich nicht mehr gesundheitsgefährlich. Zudem darf nicht vergessen werden, das fast 55 Prozent der Bürger ihre Glühbirnen einfach im Hausmüll entsorgen. Doch dem nicht genug. Nun ist der Staubsauger in Ungnade gefallen und ein neues EU-Recht greift.

Ende 2014 geht das nicht mehr. Dann sind nur noch 1.600 Watt erlaubt!

Staubsauer im neuen EU Recht

Der Staubsauger war bisher unser heiliges Gut, mit dem wir schnell auch die letzten Krümel entsorgen konnten. Doch die EU hat sich an unserem heiligen Sauger festgebissen und sah hier unbedingten Handlungszwang. So trifft uns dieser bereits mit Beginn 2014. Stromfressende Staubsauger sollen schrittweise verboten werden. Für alle die das Lesen, möchten wir klar darauf hindeuten, das wir noch nicht den 1.Apil haben. Wir befinden uns nach wie vor in der Gegenwart.

Ab September 2014 sind Sauger mit mehr als 1.600 Watt verboten. Warum? Das bleibt weiterhin ein Rätsel. Die EU begründet ihren Beschluss damit, dass diese einfach zu viel Strom verbrauchen. Doch damit nicht genug. Das Gremium, das sich damit beschäftige, dürfte zuhause überwiegend Reinigungskräfte beschäftigen und sich so mit der Problematik in der Praxis kaum auseinandergesetzt haben. Aber 2017 dürfen dann nur noch Staubsauger mit maximal 900 Watt verkauft werden.

Watt nicht gleich Kraft

Grundsätzlich sei aber gesagt, dass die Wattzahl zunächst keine entscheidende Rolle spielt. Ein Staubsauger mit 1.400 Watt kann teilweise besser saugen als ein Staubsauger mit 2.200 Watt. Übrigens ein Grund, warum viele Hersteller dem neuen EU-Recht zustimmten. Denn die Wattanzahl dient reinen Marketingzwecken. Dennoch sind 900 Watt enorm wenig und dürften wohl so manchen Haushalt in Bedrängnis bringen. Sinnvoll kann es dann vielleicht sein, sich eine Sammlung von Staubsaugern anzulegen, sodass bis zum Lebensende ausreichend Bedarf über 900 Watt zur Verfügung steht …

Übrigens liebe EU: Wie wäre es mit der Waschmaschine. Wären da beim Schleudern nicht 200 Umdrehungen genug?

 

Bild: Thomas Homberger/Flickr.

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Deutschland & EU Arbeitslose

Ein neuer Vorschlag aus der EU verunsichert schon seit langer Zeit und verärgerte die deutsche Bundeskanzlerin. So plant Brüssel eine europäische Arbeitslosenversicherung. Ländern, die zum Beispiel eine erhöhte Arbeitslosenquote aufweisen, könnten die Hälfte der entstehenden Kosten aus dem Topf ersetzt bekommen. Zwar hat der EU Sozialkommissar Laszo Andor gerade erst einen Plan vorgelegt, der keine direkte europäische Arbeitslosenkasse vorsieht, dennoch gibt es Befürworter. Somit ist die europäische Arbeitslosenversicherung unter Umständen noch nicht vom Tisch. Deutschland hat jedoch schon bei Bekanntwerden der Pläne ein klares Nein signalisiert. Die Vorschläge machten schon 2012 die Runde. Dennoch heiße es, man wolle die soziale Dimension in Europa stärken.

Arbeitslosigkeit ist nicht nur trostlos, sondern auch teuer für den Staat

Der Vorschlag

Gehe es nach dem Vorschlag, sollte ein gemeinsamer Topf angelegt werden, in dem Mitgliedsstaaten die Hälfte der Sozialleistungen ersetzt bekommen würden. Unter der Voraussetzung, dass die Arbeitslosenquote in dem Mitgliedsstaat auf ein bestimmtes Niveau fallen würde. Doch schon oft wurde die Forderung nach einem EU-Arbeitsamt in der einen oder andern Form laut. So sprach man gar von einem europäischen Arbeitslosengeld. Das jedoch würde bedeuten, das die bestehenden EU Verträge geändert werden müssten. Politisch und zeitlich nicht nur ein aufwendiges, sondern auch sehr riskantes Verfahren.

So soll zunächst nur ein Topf eingerichtet werden, für EU-Staaten, denen es schlecht gehe. Zunächst nur für Mitglieder mit EU Währung. Daraus könnte auch ferner ein Teil der finanziellen Mittel für das Arbeitslosengeld fließen. Einen dauerhaften Transfer wolle man damit aber ausschließen. Dennoch könnte sich genau diese Gefahr entwickeln. Wer nach Deutschland blickt, wird erkennen, dass die Zuwendungen bei Arbeitslosigkeit mittlerweile ein beträchtliches Maß angenommen hat. So tauchen bei Betroffenen oft die Überlegungen auf, weiterhin die Mittel zu beanspruchen, statt einen Job anzunehmen. Diese und ähnliche Gefahren können sich bei dem neuen Topf auch europaweit ergeben.

Deutsche Kanzlerin verärgert

Gleichzeitig möchte sich Brüssel indirekt durch eine Hintertür aber auch die Möglichkeit offen halten, mit diesem Topf Krisenstaaten zu unterstützen. Die tragenden Einzahler sind wie so häufig, Deutschland, Frankreich, Österreich und die Niederlande. Aus Deutschland kommt dazu ein klares Nein. Schon damals war die Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) über diesen Vorschlag massiv verärgert. Auch die CSU spricht sich dagegen aus. Nur die Grünen scheinen sich in der Frage nicht klar zu sein. So sieht der Grünen-Europaabgeordnete Sven Giegold durchaus eine Möglichkeit mit den bestehenden EU-Verträgen.

 

Bilder: rakoellner  / pixelio.de; Maret Hosemann  / pixelio.de