Karriere durch Bildungsprämie

Wer beruflichen Erfolg haben und sein Einkommen steigern möchte, muss sich für dieses Ziel regelmäßig weiterbilden. Sinnvoll sind dabei zunächst direkte Angebote des Arbeitgebers, der zum Beispiel firmeninterne Schulungen anbietet. Dennoch sind aber auch externe Fort- und Weiterbildungskurse sinnvoll für die weitere Karriere. So können diese entscheidend dazu beitragen, um eine höhere Position zu erlangen oder eine völlig neue berufliche Karriere zu beginnen. Dabei gibt es mittlerweile die unterschiedlichsten Angebote, die von der Volksschule bis hin zu Fernstudien in allen Berufen reichen. Neben der großen Auswahl, die praktisch immer auf die eigenen Pläne und Zukunftswünsche abgepasst sein sollten, spielt aber auch das Finanzielle eine große Rolle. Manchmal wird es sogar zu einer deutlichen Belastung. Immerhin verschlingt ein Fernstudium schnell über die Zeit zwischen 100 bis 400 Euro pro Monat. Auch Workshops können ins Geld gehen. Dennoch sollten Sie keinesfalls den Mut verlieren. Schon vor Jahren hat der Gesetzgeber auch dafür attraktive Fördermöglichkeiten geschaffen.

Weiterbildung und Förderung

Zunächst einmal gibt es die Bildungsprämie. Damit beteiligt sich der Staat mit bis zu 500 Euro an Ihrer Fort- oder Weiterbildung. Diese Prämie steht grundsätzlich allen Berufstätigen zur Verfügung. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

  • Sie beteiligen sich mit mindestens dem gleichen Betrag
  • Ihr versteuerndes Jahreseinkommen liegt unter 20.000 (verheiratete u. 40.000) Euro
  • Sie sind erwerbstätig

Zwar gibt es die Bildungsprämie bereits schon seit vielen Jahren. Doch nur wenigen ist diese bekannt. Die Prämie kann auch direkt in Verbindung mit einem Fernstudium genutzt werden.

Steuer und Fortbildung

Neben der Bildungsprämie kann die Fortbildung aber auch von der Steuer abgesetzt werden. Beispiel: Fernstudium. Hier können die Kosten von oft rund 4.000 Euro einfach bequem über die Steuer geltend gemacht werden. Sofern Sie die Sonderausgaben bzw. Werbungskosten noch nicht genutzt haben, ist Raum vorhanden.

Zusätzlich bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung auch eine Förderung für Erststudierende. Diese kann bis zu 1.700 Euro betragen. Im Bereich der Begabtenförderung – berufliche Bildung gibt es weitere Zuschüsse bis zu 5.000 Euro.

Arbeitgeber zeigt sich interessiert

Abseits von Förderung und Co. ist aber auch der Arbeitgeber stets Ansprechpartner bei externen Bildungswünschen. Dieser sieht es in der Regel sehr gerne, wenn Mitarbeiter sich freiwillig fortbilden wollen. Daher beteiligen sich viele Arbeitgeber prozentual oder sogar gesamt an den Kosten oder stellen eine andere Vergütungsform in Aussicht. Allerdings sollte dabei auch bewusst sein, dass der Arbeitgeber dafür eine Bedingung stellen kann. Sollten Sie zum Beispiel nach der von ihm bezahlten Fortbildung in den nächsten X Jahren kündigen, muss der Betrag (anteilig) zurückbezahlt werden. Solche und ähnliche Bedingungen werden von den Arbeitsgerichten als konform bezeichnet. Allerdings kann Sie der Arbeitgeber dafür natürlich nicht bis auf Lebenszeit verpflichten.

Links für Förderungen:

  • Förderdatenbank – foerderdatenbank.de
  • Aufstiegsstipendium – sbb-stipendien.de
  • Bildungsprämie – bildungspraemie.de

 

 

Bild: Christian Nähring (www.mitarbeiter-blog.de)  / pixelio.de