Kategorie-Archiv: Wohnen & Leben

Hausverkauf: privat oder mit Makler?

Pro und Contra beider Optionen. Soll ein Haus verkauft werden, müssen zahlreiche Vorabüberlegungen getroffen werden. Nur dann ist es möglich, die Immobilie schnell und zu einem guten Preis zu vermitteln. Bereits in der Anfangsphase sollten Sie sich die Frage Weiterlesen

Kategorie: Wohnen & Leben

Mietrecht: Darf ich eine Katze halten

Darf ich nach dem Mietrecht einfach eine Katze halten? Viele sind verwirrt. Es gibt zu dem Thema Mietrecht und Katzenhaltung so viele unterschiedliche Aussagen. Tatsächlich kommen die sehr verschiedenen Aussagen wohl vor allem, aus den immer wieder erfolgten Änderungen und Urteilen der unterschiedlichsten Gerichten, die sich im Thema Mietrecht immer wieder auch mit der Katzenhaltung beschäftigt haben. Eine Zeitlang war es so, dass der Vermieter durchaus die Haltung von Katzen und Hunden im Allgemeinen verbieten durfte. Nur die Haltung von Kleintieren war im Mietrecht auch ohne Genehmigung des Vermieters möglich. Zu den Kleintieren gehörten zum Beispiel Hamster, Fische und andere kleine Tiere. Nicht aber Hunde und Katzen. Mittlerweile hat aber der Bundesgerichtshof anders in dieser Sache entschieden wodurch die Lage nun umgekehrt ist.

Mietrecht – Katze in der Wohnung

Die Entscheidung durch den BGH legt einen neuen Blickwinkel zu Grunde. Eine allgemeine Aussage des Vermieters, die eine Haltung von Katzen oder Hunden verbietet, ist im Mietrecht nun ungültig. Das gilt auch für einen pauschalen Passus im Mietvertrag. Hier dürfen Hunde und Katzen nicht einfach so ausgeschlossen werden. Das ist nun als ungültig zu betrachten.

Generell kann ein Vermieter im Mietrecht aber natürlich die Haltung von Katzen oder Hunden ausschließen. Aber nur im individuellen Fall, wenn die Katze zum Beispiel als Störfaktor gilt. Hierbei muss der Grund konkretisiert werden. Eine einfache pauschale Aussage, dass die Katze oder der Hund ein Störfaktor ist, darf der Vermieter nicht mehr tätigen. Die Chancen auf eine Katzenhaltung in der Wohnung haben sich damit nun deutlich verbessert.

Mietrecht – Zunächst mit dem Vermieter sprechen

Wer eine Katze halten möchte, sollte zunächst das Gespräch mit dem Vermieter suchen, wenn entweder nichts im Mietvertrag dazu steht oder die alte Klausel, das eine Tierhaltung ausgeschlossen ist, vermerkt wurde. Es macht häufig wesentlich mehr Sinn, ein gutes Gespräch –freundlich- zu führen und dabei die Gründe für die Tierhaltung zu nennen. Meistens führt dieser Schritt zum Erfolg. Sinnvoll kann dabei auch die Erwähnung sein, das eine Haftpflichtversicherung besteht. Diese übernimmt bei Schäden durch Katzen die Begleichung, nicht aber bei Hunden!

Was ist ein Störfaktor im Mietrecht

Wenn ein Vermieter eine Katze verbietet, muss er dafür nun einen klaren Störfaktor benennen. Das Nennen eines Grundes reicht aber nicht aus. Vielmehr muss er dabei konkret werden. Eine allgemeine Äußerung, dass der Boden der Wohnung durch die Katze -aufgrund der Lebenserfahrung des Vermieters- reicht in der Regel nicht aus. Wohl aber die Größe und die Beschaffenheit im Einzelfalle. Ein anderer Störfaktor kann ein Mieter in dem Objekt sein, der eine Katzenallergie hat. Auch das zu laute Miauen einer Katze kann als Störfaktor im Mietrecht gelten. So kommt das zum Beispiel häufig bei Katzen vor, die Taub sind und um einiges lauter (vor allem nachts) schreiben als andere Katzen.

Generell gilt somit im Mietrecht, das der Störfaktor genau benannt werden muss und das eine allgemeine Aussage keinen Bestand hat. Damit stehen die Chancen für Tierliebhaber auf die Haltung einer Katze oder einem Hund nunmehr wieder sehr gut.

Bild von Marc Boberach / pixelio.de

Kategorie: Wohnen & Leben

Energiesparstecker werden in der EU Pflicht

Ab 2017 ist es wieder soweit. Die EU hat sich einen neuen Unsinn einfallen lassen. Immer wieder kommen Arbeitsgruppen zusammen, die mit aller Macht versuchen, neue Regulierungen zu treffen. Am Ende trifft es aber immer nur den Verbraucher. Wir kennen das von den Staubsaugern, den Kaffeemaschinen und und. Nun kommt der Energiesparstecker. Die neuen Stecker sollen für alle Haushaltsgeräte gelten. Damit soll der Stromverbrauch der Geräte um bis zur Hälfte reduziert werden. Strom kann danach also wieder teurer werden.

Der neue Energiesparstecker

Er unterscheidet sich dadurch, dass er im Gegensatz zu dem normalen Stecker nur noch einen Kontakt (anstelle von 2en) hat. So soll mit dem Energiesparstecker dauerhaft bis zu 50 Prozent Strom eingespart werden. Der revolutionäre Stecker soll auch weiterhin mit den älteren Steckdosen funktionieren. Ab 2020 sollen die alten Stecker dann ganz verschwinden. Allerdings scheint es hier eher so, als ob die neue Norm wohl eher für einige Unternehmen weitere Gewinne einbringen wird und somit für einige der Entscheider eine Einnahmequelle sein dürfte. Experten halten den neuen Energiesparstecker für Humbug.

Im Netz Anleitungen

Im Netz gibt es sogar schon Anleitungen, die sich ein wenig lustig über die EU Normen machen. Mit einer Kneifzange wird dann einfach ein Kontakt vom Stecker entfernt. Das Ergebnis: Die Stromersparnis liegt nun bei 100 Prozent.

Mit Sicherheit stehen uns weitere Überraschungen bevor, die uns die EU schmackhaft verkaufen wird. Immerhin gibt es noch viele Arbeitsgruppen. Und genau dieses Personal muss ja irgendwie beschäftigt werden …

Bildquellenangabe: Timo Klostermeier / pixelio.de

Kategorie: Wohnen & Leben

Tipps gegen die Hitze

Der Sommer schlägt in Deutschland wieder erbarmungslos zu. Es ist lange her, dass wir wirklich schöne Sommer mit annehmbaren Temperaturen hatten. Mittlerweile schlägt sich der Sommer immer öfters in Hitzewellen um. Die nächsten Jahre sollen die Temperaturen sogar weiter steigen. Tipps gegen die Hitze werden daher immer wichtiger. Welche kleinen und großen Möglichkeiten wirklich effektiv sind, haben wir einmal in einen kurzen Ratgeber zusammengestellt. Hitze macht vielen im Sommer zu schaffen. Nicht nur tagsüber. Auch nachts verschwindet die Wärme kaum. Das Schlafen wir zu einer reinen Qual.

Tipps gegen die Hitze – Beste Maßnahmen

Für die Wohnung ist die beste Maßnahme bei Tipps gegen die Hitze ganz klar eine Klimaanlage. Sofern die Möglichkeit besteht, sollte eine Außenanlage (Kilma-Splitgerät) angebracht werden. In Mietwohnungen ist das jedoch häufig ein Problem. Hier bleibt meistens nur ein mobiles Klimagerät mit Abluftschlauch, der aus dem Fenster gehangen wird. Eine entsprechende Fensterabdichtung sorgt dafür, dass die warme Luft draußen bleibt. Die Temperaturen werden weiter ansteigen. Ein Klimagerät oder eine –Klimaanlage werden also zwangsläufig bei den Tipps gegen die Hitze zum Standard gehören.

Essen und Trinken bei Tipps gegen die Hitze

Ist es draußen sehr warm, sollten Sie auf schweres Essen verzichten. Beim Trinken gibt es ebenfalls den Ansatz, tagsüber möglichst viel zu trinken, jedoch gegen Abend die Zunahme zu reduzieren.

In der Nacht schlafen

Ganz wichtig bei den Tipps gegen die Hitze ist der Schlaf in der Nacht. Ohne Kleidung, also nackt ins Bett zu gehen, hilft nichts. Der Unterschied ist nur gering. Allerdings gibt es ein paar Tipps gegen die Hitze, damit Sie nachts besser schlafen können. Vor dem Bett hilft es, wen Sie lauwarm duschen. Kaltes Wasser erfrischt zwar, bringt aber keine Linderung und sorgt danach sogar für mehr Hitze im Körper. Warmes Wasser hingegen sorgt dafür, dass sich die Poren öffnen und die Hitze kann entweichen. Zusätzlich helfen Lavendel, Baldrian und Kamille vor dem Schlafengehen als Badezusätze. Bei den weiteren Tipps gegen die Hitze, empfehlen wir Ihnen, nur am Morgen durchzulüften und danach die Fenster zu schließen und mittels Vorhänge abzudunkeln. Bei den Tipps gegen die Hitze macht es übrigens auch Sinn, das Bettzeug bis zum Schlafengehen in die Kühltruhe zu legen. Nicht nur das Bettzeug, auch das Nachthemd kann bis zur Bettruhe im Kühlfach aufbewahrt werden.

Räume kühl halten

Leichter gesagt, als getan. Damit die Wärme bei den Tipps gegen die Hitze draußen bleibt, sollte nur morgens und abends gelüftet werden. Lassen Sie keinesfalls die Fenster tagsüber geöffnet. Die Hitze strömt direkt in die Wohnung. Bei den Tipps gegen die Hitze gibt es im Handel mittlerweile spezielle Sonnenschutzfolien, die von außen oder Innen ans Fenster angebracht werden können. Sie können Licht und Wärme reflektieren und die Sonneneinstrahlung um bis zu 75 Prozent reduzieren.

Vorhänge oder Rollos können die Sonneneinstrahlung um bis zu 25 Prozent mindern. Allerdings nur dann, wenn die Rollos bzw. Vorhänge hell sind. Dunkle hingegen reduzieren die Einstrahlung kaum.

Tipps gegen die Hitze – Das Bettlaken

Das Bettlaken ist nicht nur gut zum Schlafen, sondern auch zum Kühlen. Handfeuchte Laken und Tücher, die einen hohen Baumstoffanteil haben, können einfach im Raum ausgehangen oder vor dem Fenster gelegt werden. Beim Trocknen wird der Luft Wärme entzogen, wodurch die Umgebung mitabkühlt. Ein weiterer Ventilator sorgt nun für eine entsprechende Luftzirkulation.

Weg mit dem Teppichboden

Als Tipps gegen die Hitze helfen ebenso massive Fußböden. Sie nehmen direkt die Wärme aus dem Raum auf und verhindern so, dass der Boden Wärme speichern kann. Schwere Teppichböden sollten daher im Sommer verschwinden.

Bild: Chris Goldberg-Flickr.

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Wer bezahlt nun den Makler

Mit den neuen Gesetzen, die im Juni 2015 in Kraft getreten sind, hat sich so einiges bei der Vermietung geändert. Neben der sehr umstrittenen Mietpreisbremse geht es vor allem um die Makler. Das neue Gesetz sieht vor, das Wohnungssuchende von der normalen Makler-Courtage entlastet werden sollen, so laut Mieterauskunft. Doch so einfach dürfte das in der Realität nicht aussehen. Das Gesetz sieht das Besteller Prinzip für den Makler vor. Das bedeutet: Derjenige bezahlt, der Besteller ist. Das könnte fortan direkt der Mieter sein. Damit würde das Gesetz genau das Gegenteil bewirken.

Rückblick auf den Makler

Laut Mieterauskunft hat sich der Koalitionsausschuss von CDU-CSU und SPD bereits am 24. Februar auf das Besteller Prinzip beim Makler geeinigt. Am 05. März wurde das Gesetz zur Mietrechtsnovellierung verabschiedet. Zu schnell, sagten damals schon die Kritiker. Neben der umstrittenen Mietpreisbremse, die dazu führen dürfte, dass Familien und Geringverdiener künftig direkt als Mietinteressenten ausgesiebt werden, gibt es vor allem rund um den Makler Probleme. Der Grundgedanke war sicherlich nachvollziehbar. Mieter sollten bei einem Wohnungswechsel finanziell besser gestellt werden. Die hohe Makler Courtage sollte –so der Grundgedanke- in vielen Fällen entfallen. Statt dass der Mieter die Gebühr bezahlt, sollte nun der Besteller, also in den meisten Fällen der Vermieter, zahlen. Dass das so einfach nicht klappt, hätte schon damals klar sein müssen. Zudem dürfen diese Kosten dann nicht auf die Miete umgelegt werden. Immerhin müssen zusätzliche Ausgaben auch irgendwie wieder als Einnahmen hereinkommen. Ansonsten lohnt sich die Vermietung überhaupt nicht mehr.

Wie die Praxis aussehen könnte

Offiziell müssen die Makler nun von den Vermietern bezahlt werden. Diese dürfen die Kosten nicht auf die Miete umrechnen. Schon hier zeigt sich ein Rechenfehler. Ausgaben werden immer in irgendeiner Form umgerechnet.

Die ersten Ausnahmen, die zur Normalität werden könnten, zeigen sich aber bereits. So zum Beispiel, wenn ein Mieter aus beruflichen Gründen umziehen muss, wie Mieterauskunft mitteilte. In diesen Fällen wird er einen Makler beauftragen und auch bezahlen müssen. In anderen Fällen, ist es durchaus möglich, dass der Vermieter die zusätzlichen Kosten, die nun durch den Makler entstehen, auf die Miete umgelegt werden. In begrenztem Umfang sei das möglich. Die meisten Vermieter haben aber bereits klar angekündigt, künftig den neuen Mieter noch mehr unter die Lupe zu nehmen. Unter vorgehaltener Hand heißt das: Familien und Geringverdiener will seit der neuen Gesetzesnovellierung kaum noch einer haben. Auch Mietinteressenten mit Haustieren werden es künftig schwerer haben. Das ließe sich nicht mehr mit den neuen Änderungen nicht mehr vereinbaren.

Makler wandeln sich

Die meisten Makler werden sich anpassen. Sie werden künftig gerne Suchaufträge annehmen und nur noch Teaser ins Netz stellen, weniger aber direkte Wohnungsangebote. Damit wird wieder, wie zuvor, die normale Makler Gebühr für den Mieter berechnet. Insgesamt zeigt sich das neue Gesetz mit vielen handwerklichen Fehlern. Hier waren die Beteiligten wohl eher auf künftige Wählerstimmen aus, als auf gutes Gesetzgeberhandwerk.

Vermieter kehren Deutschland den Rücken

Auch eine weitere Reaktion, die sich bereits seit Jahren bildet, zeigt sich. Immer mehr Vermieter wollen in Deutschland keinen neuen Wohnraum mehr schaffen und suchen sich lieber Objekt im Ausland. Zu einem sei der Mieterschutz zu hoch und zum anderen die baulichen Auflagen, nicht zuletzt zu den Erneuerbaren Energien, viel zu kostenintensiv. Die Rendite bei der Vermietung ist seit Jahren so gering, dass davon kaum noch einer leben kann.

Bild: Dennis Jarvis-Flickr.

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