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Wer bezahlt nun den Makler

Mit den neuen Gesetzen, die im Juni 2015 in Kraft getreten sind, hat sich so einiges bei der Vermietung geändert. Neben der sehr umstrittenen Mietpreisbremse geht es vor allem um die Makler. Das neue Gesetz sieht vor, das Wohnungssuchende von der normalen Makler-Courtage entlastet werden sollen, so laut Mieterauskunft. Doch so einfach dürfte das in der Realität nicht aussehen. Das Gesetz sieht das Besteller Prinzip für den Makler vor. Das bedeutet: Derjenige bezahlt, der Besteller ist. Das könnte fortan direkt der Mieter sein. Damit würde das Gesetz genau das Gegenteil bewirken.

Rückblick auf den Makler

Laut Mieterauskunft hat sich der Koalitionsausschuss von CDU-CSU und SPD bereits am 24. Februar auf das Besteller Prinzip beim Makler geeinigt. Am 05. März wurde das Gesetz zur Mietrechtsnovellierung verabschiedet. Zu schnell, sagten damals schon die Kritiker. Neben der umstrittenen Mietpreisbremse, die dazu führen dürfte, dass Familien und Geringverdiener künftig direkt als Mietinteressenten ausgesiebt werden, gibt es vor allem rund um den Makler Probleme. Der Grundgedanke war sicherlich nachvollziehbar. Mieter sollten bei einem Wohnungswechsel finanziell besser gestellt werden. Die hohe Makler Courtage sollte –so der Grundgedanke- in vielen Fällen entfallen. Statt dass der Mieter die Gebühr bezahlt, sollte nun der Besteller, also in den meisten Fällen der Vermieter, zahlen. Dass das so einfach nicht klappt, hätte schon damals klar sein müssen. Zudem dürfen diese Kosten dann nicht auf die Miete umgelegt werden. Immerhin müssen zusätzliche Ausgaben auch irgendwie wieder als Einnahmen hereinkommen. Ansonsten lohnt sich die Vermietung überhaupt nicht mehr.

Wie die Praxis aussehen könnte

Offiziell müssen die Makler nun von den Vermietern bezahlt werden. Diese dürfen die Kosten nicht auf die Miete umrechnen. Schon hier zeigt sich ein Rechenfehler. Ausgaben werden immer in irgendeiner Form umgerechnet.

Die ersten Ausnahmen, die zur Normalität werden könnten, zeigen sich aber bereits. So zum Beispiel, wenn ein Mieter aus beruflichen Gründen umziehen muss, wie Mieterauskunft mitteilte. In diesen Fällen wird er einen Makler beauftragen und auch bezahlen müssen. In anderen Fällen, ist es durchaus möglich, dass der Vermieter die zusätzlichen Kosten, die nun durch den Makler entstehen, auf die Miete umgelegt werden. In begrenztem Umfang sei das möglich. Die meisten Vermieter haben aber bereits klar angekündigt, künftig den neuen Mieter noch mehr unter die Lupe zu nehmen. Unter vorgehaltener Hand heißt das: Familien und Geringverdiener will seit der neuen Gesetzesnovellierung kaum noch einer haben. Auch Mietinteressenten mit Haustieren werden es künftig schwerer haben. Das ließe sich nicht mehr mit den neuen Änderungen nicht mehr vereinbaren.

Makler wandeln sich

Die meisten Makler werden sich anpassen. Sie werden künftig gerne Suchaufträge annehmen und nur noch Teaser ins Netz stellen, weniger aber direkte Wohnungsangebote. Damit wird wieder, wie zuvor, die normale Makler Gebühr für den Mieter berechnet. Insgesamt zeigt sich das neue Gesetz mit vielen handwerklichen Fehlern. Hier waren die Beteiligten wohl eher auf künftige Wählerstimmen aus, als auf gutes Gesetzgeberhandwerk.

Vermieter kehren Deutschland den Rücken

Auch eine weitere Reaktion, die sich bereits seit Jahren bildet, zeigt sich. Immer mehr Vermieter wollen in Deutschland keinen neuen Wohnraum mehr schaffen und suchen sich lieber Objekt im Ausland. Zu einem sei der Mieterschutz zu hoch und zum anderen die baulichen Auflagen, nicht zuletzt zu den Erneuerbaren Energien, viel zu kostenintensiv. Die Rendite bei der Vermietung ist seit Jahren so gering, dass davon kaum noch einer leben kann.

Bild: Dennis Jarvis-Flickr.

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